Die Testamentsvollstreckung

Da das Erbe auf alle Erben als Gesamtrechtsnachfolger übergeht, kann es sinnvoll sein, wenn sich im Erbfall eine Vertrauensperson um die Auseinandersetzung kümmert. Der Erblasser kann für diese Fälle einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

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Neuigkeiten im Erbrecht

Anordnungen für den Todesfall

22.November Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Zahlreiche Eltern fragen sich, was passiert mit meinem Kind, wenn uns Beiden etwas zustößt. Muss mein ... mehr

Notarielle Beurkundung bei Verpflichtung zum Erb- und Pflichtteilsverzicht

5.SeptemberNotarielle Beurkundung bei Verpflichtung zum Erb- und Pflichtteilsverzicht Das OLG Köln, Urteil vom 30. 6. 2010 – 2 U 154/09, hatte zu entscheiden, ob ein Vertrag zur Verpflichtung zu einem Erb- und ... mehr

Keine Fortgeltung des gemeinschaftlichen Testaments bei Wiederverheiratung

29.AugustKeine Fortgeltung des gemeinschaftlichen Testaments bei Wiederverheiratung A und B heirateten im Jahr 1970 und ließen sich im Jahre 1987 scheiden. Bereits zuvor – nämlich im Jahr 1979 – hatten die beiden ein ... mehr

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