Da das Erbe auf alle Erben als Gesamtrechtsnachfolger übergeht, kann es sinnvoll sein, wenn sich im Erbfall eine Vertrauensperson um die Auseinandersetzung kümmert. Der Erblasser kann für diese Fälle einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
22.November Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Zahlreiche Eltern fragen sich, was passiert mit meinem Kind, wenn uns Beiden etwas zustößt. Muss mein ... mehr
5.September
Das OLG Köln, Urteil vom 30. 6. 2010 – 2 U 154/09, hatte zu entscheiden, ob ein Vertrag zur Verpflichtung zu einem Erb- und ... mehr
29.August
A und B heirateten im Jahr 1970 und ließen sich im Jahre 1987 scheiden. Bereits zuvor – nämlich im Jahr 1979 – hatten die beiden ein ... mehr