Der Erbvertrag ist, entsprechend seinem Wortlaut, ein Vertrag, mit welchem der Erblasser gegenüber einem Vertragspartner für den Fall seines Todes eine Verpflichtung eingeht. Im Gegensatz zum Testament kann der Erblasser sich von dieser Verpflichtung nicht einseitig lösen, sondern ist an diese Verpflichtung gebunden.
In der Praxis ist eine solche Verpflichtung häufig auch in Eheverträge aufgenommen.
22.November Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Zahlreiche Eltern fragen sich, was passiert mit meinem Kind, wenn uns Beiden etwas zustößt. Muss mein ... mehr
5.September
Das OLG Köln, Urteil vom 30. 6. 2010 – 2 U 154/09, hatte zu entscheiden, ob ein Vertrag zur Verpflichtung zu einem Erb- und ... mehr
29.August
A und B heirateten im Jahr 1970 und ließen sich im Jahre 1987 scheiden. Bereits zuvor – nämlich im Jahr 1979 – hatten die beiden ein ... mehr