Der Erbvertrag
Der Erbvertrag ist, entsprechend seinem Wortlaut, ein Vertrag, mit welchem der Erblasser gegenüber einem Vertragspartner für den Fall seines Todes eine Verpflichtung eingeht. Im Gegensatz zum Testament kann der Erblasser sich von dieser Verpflichtung nicht einseitig lösen, sondern ist an diese Verpflichtung gebunden.
In der Praxis ist eine solche Verpflichtung häufig auch in Eheverträge aufgenommen.
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