Die im Testament, im Erbvertrag oder dem Vermächtnis enthaltenen Verfügungen und Zuwendungen durch den Erblasser können mit Auflagen verbunden werden. Beispielsweise kann der Erblasser anordnen, dass der Alleinerbe die Grabpflege übernehmen soll, ein Teil des Vermögens einer Stiftung übergeben muss oder ein vermachtes Grundstück für einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert werden darf.
22.November Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Zahlreiche Eltern fragen sich, was passiert mit meinem Kind, wenn uns Beiden etwas zustößt. Muss mein ... mehr
5.September
Das OLG Köln, Urteil vom 30. 6. 2010 – 2 U 154/09, hatte zu entscheiden, ob ein Vertrag zur Verpflichtung zu einem Erb- und ... mehr
29.August
A und B heirateten im Jahr 1970 und ließen sich im Jahre 1987 scheiden. Bereits zuvor – nämlich im Jahr 1979 – hatten die beiden ein ... mehr