Auflagen für die Erben

Die im Testament, im Erbvertrag oder dem Vermächtnis enthaltenen Verfügungen und Zuwendungen durch den Erblasser können mit Auflagen verbunden werden. Beispielsweise kann der Erblasser anordnen, dass der Alleinerbe die Grabpflege übernehmen soll, ein Teil des Vermögens einer Stiftung übergeben muss oder ein vermachtes Grundstück für einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert werden darf.

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