Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlass an den Bedachten (Vermächtnisnehmer). Gegenstand des Vermächtnisses können Sachen, Geld, Forderungen, Wohnrechte, aber auch Dienstleistungen oder der Erlass einer Forderung sei.
Der Bedachte wird nicht Erbe. Er erhält die im Vermächtnis enthaltene Zuwendung daher nicht mit dem Erbfall. Der Vermächtnisnehmer erhält mit der Tod einen Anspruch gegen die Erben. Ist das Vermächtnis beispielsweise ein bestimmtes Möbelstück, erlangt der Vermächtnisnehmer im Todesfall einen Anspruch auf Herausgabe des Möbelstücks gegen die Erben. Die Erben müssen den im Vermächtnis festgeschriebenen Anspruch erfüllen.
Das Vermächtnis kann in einem Testament oder in einem Erbvertrag getroffen werden.
22.November Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Zahlreiche Eltern fragen sich, was passiert mit meinem Kind, wenn uns Beiden etwas zustößt. Muss mein ... mehr
5.September
Das OLG Köln, Urteil vom 30. 6. 2010 – 2 U 154/09, hatte zu entscheiden, ob ein Vertrag zur Verpflichtung zu einem Erb- und ... mehr
29.August
A und B heirateten im Jahr 1970 und ließen sich im Jahre 1987 scheiden. Bereits zuvor – nämlich im Jahr 1979 – hatten die beiden ein ... mehr