Testament oder Erbvertrag und Vermächtnis
Testament und Erbvertrag sind so genannte Verfügungen von Todes wegen.
Mittels eines Testaments oder eines Erbvertrages kann der Erblasser frei über sein Vermögen und seine anderen veräußerbaren Rechte verfügen. Der Erblasser kann hierdurch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
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1.April: Wenn für eine Urnenbeisetzung ein Pauschalpreis vereinbart wurde, entschied das AG München in ...