Gesetzliche Erbfolge

Wenn ein Erblasser kein Testament aufgestellt hat und auch kein Erbvertrag vorliegt, dann gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge teilt das Erbe je nach verwandtschaftlicher Nähe zum Verstorbenen prozentual auf.

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