Erbrecht Saarbrücken
Sie suchen in 66119 Saarbrücken eine Kanzlei in dem Bereich Erbrecht?
Auf unserem Portal finden Sie qualifizierte Rechtsanwälte, welche aufgrund ihrer Qualifikationen durch andere Anwälte empfohlen wurden. Zu diesen Kompetenzen gehören speziell
- Erbschein
- Erbengemeinschaft
- Zwangserbe
- Ausschlagung
- Schenkung
Für weitere Auskünfte im Bereich Erbrecht Saarbrücken, haben wir für Sie einen Fachanwalt gefunden, der dem Gebiet des Amtsgerichtsbezirkes in Saarbrücken zugeteilt wurde.
Um einen persönlichen Kontakt mit unserem ausgewählten Fachanwalt aufzunehmen, wenden Sie sich bitte an Roth | Hettmann & Kollegen, Hohenzollenstraße 13, 66117 Saarbrücken.
Nach einer intensiven Recherche hat sich diese Kanzlei als besonders qualifiziert herausgestellt.
Auf www.premium-erbrecht.com finden Sie daher umfassende Informationen. Es empfiehlt sich, für eine urteilsfähige Beratung im Bereich Erbrecht in Saarbrücken, frühzeitig den Kontakt mit unserem Rechtsanwalt zu suchen.
Roth | Hettmann & Kollegen

Der Umgang in Erbstreitfällen erfordert viel Fingerspitzengefühl, da man es mit Familieninterna, häufig verletzten Gefühlen oder zerstrittenen Familienangehörigen zu tun hat. Einfühlungsvermögen, hohe Fachkenntnis und ein gutes Maß an Taktik ist von daher gefordert. Langwierige Gerichtsprozesse gilt es zu vermeiden. Wenn möglich sollte darauf abgezielt werden, ein außergerichtliches Ergebnis auszuhandeln und damit den Interessen des Mandanten oder einer Erbengemeinschaft Rechnung zu tragen.
Von der Erstberatung über Testamentsgestaltung, bei Patientenverfügungs- und Vorsorgevollmachtsberatung, Pflichtteilsgeltendmachung und Pflichtteilsregelung ebenso wie bei Erbschaftsauseinandersetzungen stehen wir den Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Jedoch nicht nur im Streitfall nach dem Tod eines Erblassers sind solche Fälle zu regeln, sondern in zunehmendem Maße weiß der Bürger, wie wichtig und sinnvoll es ist, spätere Erbstreitigkeiten dadurch zu vermeiden, dass ein Testament oder ein Erbvertrag mit gezielten und rechtlich haltbaren Regelungen rechtzeitig abgefasst wird. Die Beratung und Hilfestellung bei diesen Verfügungen ist ebenfalls eines der wesentlichen und wichtigen Betätigungsfelder der Kanzlei.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht sowie Urheber- und Medienrecht.
Korrespondenzen werden auch in englischer, französischer und portugiesischer Sprache geführt.
Roth | Hettmann & Kollegen
Hohenzollenstraße 13, 66117 Saarbrücken
Tel: 0681 - 582020, Fax: 0681 - 582023, E-Mail, Homepage
Marwin H. Roth
Ihr Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrechtverfügt über mehr als 25 Jahre anwaltliche Erfahrung, darunter auch im Erbrecht, ist regelmäßig auch als Testamentsvollstrecker bei der Nachlassregelung tätig, hält regelmäßig Informationsvorträge zu verschiedenen Anlässen vor interessiertem Publikum über erbrechtliche und erbschaftssteuerrechtliche Fragen
Rechtsanwalt Christoph M. Hertwig
ist auf Erbrecht spezialisiert und betreut weiterhin schwerpunktmäßig Mandanten in den Bereichen des Zivilrechts, insbesondere Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Urheberrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht
Stephan Hettmann
Ihr Fachanwalt für FamilienrechtDie Bearbeitung sämtlicher Problemkreise im Zusammenhang und im Vorfeld einer Trennung sowie des Scheidungsverfahrens, insbesondere Zugewinnausgleichsansprüche, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und auch die Vermögensauseinandersetzung gehören zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten ebenso wie die Bereiche des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts und der rechtlichen Firmenbetreuung.
Markus Niederländer
Ihr Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtWeitere Tätigkeitsschwerpunkte des Rechtsanwalts Niederländer sind Medizin-/Arzthaftungsrecht, Miet-/Leasingrecht, Verkehrsrecht, privates Baurecht und Immobilienrecht. Darüberhinaus bearbeitet er in unserer Kanzlei alle Fälle des öffentlichen Rechtes, insbesondere Recht des öffentlichen Dienstes.
Rechtsanwalt Tillmann Rath
Bereits während der Ausbildung im Referendariat am Saarländischen Oberlandesgericht setzte Herr Rath den Schwerpunkt auf eine fundierte Ausbildung im Straf- und Strafprozessrecht. Hierzu zählte neben der praktischen Tätigkeit als nebenamtlicher Sitzungsvertreter bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken auch die Ausbildung bei Fachanwälten für Strafrecht. Im Jahr 2007 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.