Erbschein

ErbscheinFür den Nachweis der Erbschaft wird das Testament und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder - wenn kein Testament vorliegt - der Erbschein benötigt. Die Eröffnungsniederschrift und den Erbschein gibt das Amtsgericht, als Nachlassgericht aus.

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