Erbschein
Für den Nachweis der Erbschaft wird das Testament und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder - wenn kein Testament vorliegt - der Erbschein benötigt. Die Eröffnungsniederschrift und den Erbschein gibt das Amtsgericht, als Nachlassgericht aus.
Kanzlei-Direktsuche
Partner-Kanzleien
- Rechtsanwaltskanzlei Daniela Schürle für Tauberbischofsheim
- Roth | Hettmann & Kollegen für Saarbrücken