Erbschein
Für den Nachweis der Erbschaft wird das Testament und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder - wenn kein Testament vorliegt - der Erbschein benötigt. Die Eröffnungsniederschrift und den Erbschein gibt das Amtsgericht, als Nachlassgericht aus.
Kanzlei-Direktsuche
Aktuelle Neuigkeiten
Urnenbeisetzung – vereinbarter Pauschalpreis mit dem Beerdigungsinstitut ist verbindlich!
1.April: Wenn für eine Urnenbeisetzung ein Pauschalpreis vereinbart wurde, entschied das AG München in ...