Das Ehegattenerbrecht
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben eine bevorzugte Erbenstellung. Sie erben in der gesetzlichen Erbfolge im Verhältnis zu anderen Verwandten immer einen größeren Teil.
Im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen ist das so genannte Berliner Testament die häufigste Form. Im Berliner Testament setzen sich die
Ehegatten oder Lebenspartner - oft in einem gemeinschaftlichen Testament als Alleinerben ein.
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Aktuelle Neuigkeiten
Urnenbeisetzung – vereinbarter Pauschalpreis mit dem Beerdigungsinstitut ist verbindlich!
1.April: Wenn für eine Urnenbeisetzung ein Pauschalpreis vereinbart wurde, entschied das AG München in ...