Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben eine bevorzugte Erbenstellung. Sie erben in der gesetzlichen Erbfolge im Verhältnis zu anderen Verwandten immer einen größeren Teil.
Im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen ist das so genannte Berliner Testament die häufigste Form. Im Berliner Testament setzen sich die
Ehegatten oder Lebenspartner - oft in einem gemeinschaftlichen Testament als Alleinerben ein.
22.November Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Zahlreiche Eltern fragen sich, was passiert mit meinem Kind, wenn uns Beiden etwas zustößt. Muss mein ... mehr
5.September
Das OLG Köln, Urteil vom 30. 6. 2010 – 2 U 154/09, hatte zu entscheiden, ob ein Vertrag zur Verpflichtung zu einem Erb- und ... mehr
29.August
A und B heirateten im Jahr 1970 und ließen sich im Jahre 1987 scheiden. Bereits zuvor – nämlich im Jahr 1979 – hatten die beiden ein ... mehr